11.10.2015, 21:09
Es gibt noch das Kostenerstattungsverfahren (genaue Infos gibts auch über Google)
Generell hat jeder einen Anspruch auf eine Psychotherapie, wenn er diese benötigt und obwohl die Anfrage sehr groß ist wird nur eine gewisse (viel zu geringe) Anzahl an Therapeuten in das Verzeichnis der Krankenkassen aufgenommen und wird auch von dieser bezahlt.
Wenn aber en Patient über einen Gewissen Zeitraum nachweist, dass er sich bemüht hat einen Therapieplatz zu bekommen, er aber keinen erhalten hat, kann er einen Antrag auf das Kostenerstattungsverfahren stellen und somit auch die Kostenübernahme für Therapeuten außerhalb der Liste erhalten.
Eine Liste von zugelassenen Therapeuten kann man sich von der Krankenkasse zuschicken lassen. Die anderen muss man dann selbst "aufspüren" oder ggf bei einer entsprechenden Stelle anfragen.
Hier mal der Infoflyer (nicht mehr ganz aktuell, aber aus eigener Recherche weiß ich, dass es das noch genau so gibt)
http://www.lpk-rlp.de/cms/fileadmin/pdf-...attung.pdf
VG
Lost
Generell hat jeder einen Anspruch auf eine Psychotherapie, wenn er diese benötigt und obwohl die Anfrage sehr groß ist wird nur eine gewisse (viel zu geringe) Anzahl an Therapeuten in das Verzeichnis der Krankenkassen aufgenommen und wird auch von dieser bezahlt.
Wenn aber en Patient über einen Gewissen Zeitraum nachweist, dass er sich bemüht hat einen Therapieplatz zu bekommen, er aber keinen erhalten hat, kann er einen Antrag auf das Kostenerstattungsverfahren stellen und somit auch die Kostenübernahme für Therapeuten außerhalb der Liste erhalten.
Eine Liste von zugelassenen Therapeuten kann man sich von der Krankenkasse zuschicken lassen. Die anderen muss man dann selbst "aufspüren" oder ggf bei einer entsprechenden Stelle anfragen.
Hier mal der Infoflyer (nicht mehr ganz aktuell, aber aus eigener Recherche weiß ich, dass es das noch genau so gibt)
http://www.lpk-rlp.de/cms/fileadmin/pdf-...attung.pdf
VG
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