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Angststörung
#4
Ich habe mit sowas keine Erfahrung, aber ich denke, dass das ja einer Teilkrankschreibung gleichkommt, und das gibt es arbeitsrechtlich wohl nicht. Vor kurzem habe ich mal gelesen, dass diskutiert wurde, ob man so etwas einführen soll, z. B. dass der Arzt einen 50 % krankschreiben kann, so dass man in der Zeit nur 50 % seiner Arbeitszeit leisten muss. Aber bisher gibt es das nicht. Was es gibt ist Wiedereingliederung nach langer Krankheit, die Voraussetzungen dafür kenne ich aber nicht.

Ansonsten wäre das Attest eventuell ein wichtiger Grund für dich, aus gesundheitlichen Gründen fristlos zu kündigen, falls dein Arbeitgeber keine Rücksicht darauf nimmt. Ist halt die Frage, ob du das willst. Und es fragt sich dann auch, ob du das Attest nur ausgestellt bekommen hast, damit du es einfacher hast, deine Therapiestunden wahrzunehmen, oder weil du unabhängig davon keine Ãœberstunden und andere Schichten packst.

Wenn du keine Gleitzeit hast, was ich beim Schichten mal annehme, muss der Arbeitgeber dir eventuell das Wahrnehmen deiner Termine ermöglichen, auch wenn diese in deine Arbeitszeit fallen, sofern du sie nicht anders legen kannst.

Aber ich bin kein Arbeitsrechtsexperte. Vielleicht findest du ein Forum, in dem du sowas sicherer beantwortet bekommst.
Liebe Grüße, Dünnhäuter
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Nachrichten in diesem Thema
Angststörung - von Silke87 - 15.06.2019, 13:35
RE: Angststörung - von Karin - 15.06.2019, 14:47
RE: Angststörung - von FredFred - 15.06.2019, 15:20
RE: Angststörung - von Dünnhäuter - 15.06.2019, 16:41
RE: Angststörung - von Dünnhäuter - 27.06.2019, 22:46
RE: Angststörung - von Karin - 28.06.2019, 04:18